Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PT Shading GmbH – SOLSAIL / www.sonnensegel24.at

 

Gewährleistung und Garantie

Beim Verkauf an Privatpersonen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Beim Verkauf an Firmen (Unternehmer im Sinne des UGB) gilt eine Gewährleistung von 3 Monaten als vereinbart.

Gegenüber Unternehmern gilt darüber hinaus: Gewährleistungs- und Garantieansprüche bestehen nur, solange und soweit der Auftraggeber seinen vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und vollständig nachkommt. Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, die Erbringung von Gewährleistungs- und Garantieleistungen bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags zurückzuhalten. Die Gewährleistungsfrist wird durch eine solche Zurückhaltung nicht verlängert.

Veränderungen, Umbauten, Ergänzungen oder Reparaturen an der Anlage oder an einzelnen Bauteilen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Nimmt der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter solche Eingriffe ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vor, entfallen Gewährleistungs- und Garantieansprüche insoweit, als der geltend gemachte Mangel auf diesen Eingriff zurückzuführen ist oder durch ihn die Beurteilung der Mangelursache unmöglich oder wesentlich erschwert wird.

Gewährleistung – Erfüllungsort und Transportkosten (nur Unternehmergeschäfte)

(1) Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Verträge, bei denen der Käufer Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen; diese Klausel findet auf Verbrauchergeschäfte keine Anwendung.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag – einschließlich der Gewährleistungsbehelfe Verbesserung und Austausch – ist der Sitz bzw. das Werk der PT Shading GmbH, Seiser Straße 8, 2860 Kirchschlag, Österreich („ab Werk“).

(3) Der Käufer hat die mangelhafte Ware zur Durchführung der Verbesserung oder des Austausches auf eigene Kosten und Gefahr an den in Abs 2 genannten Erfüllungsort zu verbringen oder dorthin zu übersenden. Sämtliche mit der Geltendmachung und Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen verbundenen Transport-, Versand-, Verpackungs- und Beförderungskosten für den Hin- und Rücktransport trägt der Käufer.

(4) Die Verbesserung selbst – insbesondere Arbeits- und Materialaufwand für die Mängelbehebung – erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung unentgeltlich.

(5) Die Rügeobliegenheit gemäß § 377 UGB bleibt unberührt.

Gerichtsstand

Für allfällige gerichtliche Streitigkeiten wird Wiener Neustadt als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Schattenverlauf und Beschattungsleistung

Wir liefern und montieren die vereinbarte Sonnensegelanlage, das Terrassendach oder die Beschattungseinrichtung entsprechend der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung. Wie viel Fläche zu einer bestimmten Uhrzeit tatsächlich im Schatten liegt und wie dieser Schatten über den Tag wandert, hängt von Sonnenstand, Jahreszeit, Tageszeit, Ausrichtung, der baulichen Situation vor Ort und der Umgebung ab. Der Schatten verändert sich dadurch naturgemäß laufend – das liegt in der Natur der Sache und lässt sich technisch nicht anders lösen.

Ein bestimmter Schattenverlauf, eine bestimmte beschattete Fläche zu einer bestimmten Tages- oder Jahreszeit oder die Beschattung ganz konkreter Bereiche (z. B. Terrasse, Pool oder Sitzplatz) sind daher nicht Gegenstand des Vertrages und werden – soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert – nicht geschuldet. Mündliche Aussagen, Skizzen oder unverbindliche Darstellungen im Beratungsgespräch stellen keine solche Zusicherung dar.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch eine verbindliche Schattenplanung bzw. eine Darstellung des Schattenverlaufs. Diese wird jedoch nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich als eigene, gesondert beauftragte und kostenpflichtige Leistung vereinbart und als solches Dokument erstellt wurde. In diesem Fall gelten die Angaben im Rahmen der im Dokument genannten Parameter (Datum, Uhrzeit, Sonnenstand, angenommene Rahmenbedingungen) und stellen eine überschlägige, auf Berechnungsmodellen beruhende Darstellung dar. Abweichungen durch übliche Toleranzen, eine später veränderte Umgebung, Bewuchs oder bauliche Änderungen sind davon nicht umfasst.

Für das Nichterreichen einer von Ihnen erwarteten, aber nicht ausdrücklich schriftlich vereinbarten Beschattungswirkung können wir daher keine Haftung übernehmen.

Positionierung von Fundamenten und Wandkonsolen

Die Lage der Fundamente und Wandkonsolen (Befestigungspunkte) schlagen wir Ihnen auf Basis der örtlichen Gegebenheiten und der geplanten Anlage vor. Diese Vorschläge verstehen sich als Empfehlung für die optimale Ausrichtung und Funktion Ihrer Anlage.

Selbstverständlich können die Befestigungspunkte vor oder während der Montage gemeinsam mit Ihnen noch angepasst werden – etwa wenn vor Ort ein Hindernis auftaucht (z. B. eine im Garten verlegte Leitung, ein Rohr, Wurzeln, bauliche Gegebenheiten oder ähnliche Störfaktoren). Eine solche Anpassung ist völlig unproblematisch, stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zu Preisminderung, Rücktritt oder Schadenersatz. Das ist auch technisch kein Problem: Da wir z. B. Segel und Welle grundsätzlich erst nach der endgültigen Festlegung der Befestigungspunkte nach Naturmaß vor Ort fertigen, hat eine Verschiebung der Punkte keinen Einfluss auf die Passgenauigkeit. Segel und Welle werden immer auf das tatsächlich ermittelte Endmaß produziert – Ihre Anlage passt also in jedem Fall genau.

Da die gesamte Anlage – insbesondere Segel, Welle und alle weiteren Bauteile – exakt auf die endgültig festgelegten Befestigungspunkte hin geplant und nach Naturmaß gefertigt wird, kommt der gemeinsamen Festlegung dieser Punkte vor Ort besondere Bedeutung zu. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, bei der Erstellung der Fundamente bzw. beim Setzen der Wandkonsolen persönlich anwesend zu sein oder eine bevollmächtigte Person zu entsenden, um die endgültigen Positionen gemeinsam mit dem Monteur zu bestätigen und freizugeben.

Mit dieser Freigabe – oder, sofern keine Anwesenheit erfolgt, mit der widerspruchslosen Duldung der Ausführung – gelten die gesetzten Befestigungspunkte als vom Auftraggeber genehmigt und verbindlich vereinbart. Eine nachträgliche Änderung der Positionen würde zwingend eine vollständige Neuplanung und Neufertigung der gesamten Anlage erfordern, da sämtliche Bauteile auf die ursprünglichen Maße abgestimmt sind. Die dadurch entstehenden Kosten – einschließlich Material, Fertigung und Montage – gehen in vollem Umfang zu Lasten des Auftraggebers. Ein Anspruch auf kostenlose Abänderung besteht in diesem Fall nicht.

Für den Verlauf, die Lage und die Beschaffenheit von Leitungen, Rohren oder sonstigen Einbauten, die im Boden oder in Wänden verdeckt verlaufen, können wir keine Haftung übernehmen. Wir bitten Sie daher, uns vor Beginn der Montagearbeiten auf bekannte oder vermutete verdeckte Leitungen und Installationen hinzuweisen.

Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Auftragspreis ist wie folgt fällig:

  • Bei Privatkunden (Verbrauchern): 50 % des Gesamtbetrages als Anzahlung bei Auftragserteilung, die verbleibenden 50 % unmittelbar nach Fertigstellung und Übergabe der Anlage.
  • Bei Firmen (Unternehmern im Sinne des UGB): 50 % des Gesamtbetrages als Anzahlung bei Auftragserteilung, die verbleibenden 50 % vor Abholung der Ware.

Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe sowie eine Mahnpauschale von € 15,00 je Mahnung zu verrechnen. Wir behalten uns in diesem Fall auch das Recht vor, weitere Arbeiten bis zum vollständigen Ausgleich offener Beträge zurückzustellen.

Liefer- und Montagetermine

Die übliche Lieferdauer beträgt bei Sonnensegelanlagen ca. 4–6 Wochen ab Auftragsbestätigung, bei Terrassendächern und vergleichbaren Konstruktionen ca. 8–10 Wochen ab Auftragsbestätigung. Diese Angaben verstehen sich als Richtwerte und können sich – insbesondere in auslastungsstarken Zeiten, bei Sonderanfertigungen oder aufgrund von Lieferengpässen bei Materialien und Vorprodukten – verlängern. Ein Anspruch auf Lieferung innerhalb dieser Zeitspannen besteht nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Genannte Liefer- und Montagetermine sind grundsätzlich unverbindlich und verstehen sich als Richtwerte. Verzögerungen, die auf Witterungsverhältnisse, nicht zugängliche Baustellen, Lieferengpässe bei Materialien, Vorleistungen Dritter oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Wir werden Sie über absehbare Verzögerungen so früh wie möglich informieren und gemeinsam einen neuen Termin vereinbaren.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Durchführung der Montagearbeiten zu schaffen. Dazu gehören insbesondere: freier und sicherer Zugang zur Baustelle, ausreichend Platz für Fahrzeuge, Geräte und Material, die Bereitstellung einer Stromanschlussmöglichkeit (230 V) in unmittelbarer Nähe des Montagebereichs sowie die rechtzeitige Information über bekannte oder vermutete Leitungen, Rohre oder sonstige Einbauten im Boden oder in Wänden.

Sind die notwendigen Voraussetzungen bei einem vereinbarten Montagetermin nicht erfüllt und muss der Termin deshalb verschoben oder abgebrochen werden, sind wir berechtigt, die dadurch entstandenen Mehrkosten (Anfahrt, Ausfallzeit, erneute Terminorganisation) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Stornierung und Rücktritt

Eine Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist nur schriftlich möglich. Bei Stornierung nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Fertigung, wird eine Stornogebühr von 20 % des Auftragswertes fällig.

Da unsere Anlagen – insbesondere Segel, Wellen und Sonderprofile – nach Naturmaß als Sonderanfertigungen produziert werden, ist eine anderweitige Verwendung nach Fertigungsbeginn in der Regel nicht möglich. Bei Stornierung nach Beginn der Fertigung sind wir daher berechtigt, den gesamten Auftragswert abzüglich ersparter Aufwendungen (z. B. nicht mehr anfallende Montagekosten) in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Das gesetzliche Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, bleibt unberührt.

Wartung, Pflege und bestimmungsgemäßer Gebrauch

Unsere Anlagen sind für den üblichen Außenbereich ausgelegt und entsprechen den zum Zeitpunkt der Montage geltenden technischen Standards. Eine regelmäßige Pflege und Wartung durch den Auftraggeber ist jedoch Voraussetzung für die dauerhafte Funktion und Optik der Anlage.

Dazu gehören insbesondere das Einfahren oder Einholen des Segels/der Markise bei Sturm, starkem Regen, Schnee oder Hagel sowie das fachgerechte Einwintern der Anlage, sofern diese nicht für den ganzjährigen Betrieb ausgelegt ist.

Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, fehlende Pflege, unterlassenes Einfahren bei Schlechtwetter oder das Betreiben der Anlage außerhalb ihrer Spezifikationen zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Gewährleistung und begründen keinen Schadenersatzanspruch gegenüber uns.

Wind-, Schnee- und Extremwetterlasten

Unsere Anlagen werden entsprechend der zum Zeitpunkt der Planung geltenden technischen Normen und den vor Ort erhobenen Standortbedingungen dimensioniert. Die Auslegung erfolgt für übliche Lastannahmen gemäß den anwendbaren österreichischen bzw. europäischen Normen.

Für Schäden, die durch außergewöhnliche Witterungsereignisse verursacht werden – insbesondere Sturm mit Windgeschwindigkeiten, die die normgemäß zugrunde gelegten Lastannahmen überschreiten, Hagelschlag, außergewöhnliche Schneelast oder sonstige Extremereignisse – können wir keine Haftung übernehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Anlage bei Schlechtwetter nicht rechtzeitig eingefahren oder gesichert wurde, obwohl dies technisch möglich und zumutbar gewesen wäre.

Bau- und Behördengenehmigungen

Die Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen, die für die Errichtung der Anlage erforderlich sein können (z. B. Baubewilligung, Zustimmung der Hausverwaltung oder Wohnungseigentümergemeinschaft, Denkmalschutzauflagen), obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Wir übernehmen keine Verantwortung für das Vorliegen oder Fehlen der erforderlichen Genehmigungen und sind nicht verpflichtet, diese zu prüfen oder zu beantragen.

Verzögerungen oder Verhinderungen der Montage aufgrund fehlender Genehmigungen gehen nicht zu unseren Lasten. Allfällige Mehrkosten, die durch nachträgliche Anpassungen aufgrund behördlicher Auflagen entstehen, trägt der Auftraggeber.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte und montierte Anlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Anlage vor vollständiger Bezahlung zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise über sie zu verfügen. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die Anlage auf Kosten des Auftraggebers zu demontieren und zurückzunehmen.

Abnahme

Nach Fertigstellung der Montagearbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Anlage durch den Auftraggeber. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unmittelbar zu rügen und werden von uns im Rahmen der Gewährleistung behoben. Mängel, die bei der Abnahme erkennbar waren und nicht gerügt wurden, können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden.

Ist der Auftraggeber zum vereinbarten Abnahmetermin nicht erreichbar oder verweigert er die Abnahme ohne triftigen Grund, gilt die Anlage nach schriftlicher Aufforderung mit einer angemessenen Frist von 5 Werktagen als abgenommen. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Fertigstellung der Montage auf den Auftraggeber über.

Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Auftragsdaten) ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Lieferanten, Subunternehmer) oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

 

Stand: Jänner 2026 – Änderungen vorbehalten. Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen.